News · Heizungsgesetz · B2B

„Heizungshammer“: Was geblieben ist.

Kurzantwort

Im Februar 2023 löste der Entwurf zum Heizungsgesetz mit der 65-%-Regel monatelangen Streit aus, bis zum Stopp durch das Bundesverfassungsgericht im Juli 2023. Seit 29.07.2026 ist die 65-%-Pflicht durch das GModG abgeschafft. Geblieben ist eine verunsicherte Kundschaft – und die Chance für Betriebe, die klar erklären.

Vom Entwurf zum Gesetz – und zurück

DatumWas passierte
28.02.2023Entwurf wird öffentlich: 65 % erneuerbare Energie für jede neue Heizung ab 2024
05.07.2023BVerfG stoppt die Abstimmung vor der Sommerpause
08.09.2023Bundestag beschließt die GEG-Novelle
01.01.2024Inkrafttreten, im Bestand gekoppelt an die Wärmeplanung
2025Neue Koalition kündigt an, das Gesetz abzuschaffen
29.07.2026GModG in Kraft, 65-%-Pflicht entfällt

Die Folgen im Markt

2023 kauften viele Eigentümer aus Angst noch schnell Öl- und Gaskessel; Wärmepumpen erreichten mit rund 356.000 Geräten einen Rekord. 2024 brach der Absatz um 46 % auf rund 193.000 ein. Erst 2025 kam die Erholung (rund 299.000, +55 %).

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Quellen: pv magazine: GModG beschlossen · Solarserver: Wärmepumpen 2024 · Solarserver: Wärmepumpen 2025 · Bundesverfassungsgericht. Stand: 08.10.2026.

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3 / 3 · Ihr Kontakt

Häufige Fragen

Was war der „Heizungshammer“?

Ein Schlagwort für den Entwurf der GEG-Novelle vom Februar 2023, nach dem jede neue Heizung ab 2024 zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollte.

Gilt die 65-%-Regel noch?

Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt sie seit 29.07.2026.

Darf ich noch eine Gasheizung einbauen?

Ja. Für neue Öl- und Gasheizungen steigt aber ab 2029 der vorgeschriebene Anteil an Bio-Brennstoffen schrittweise.

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