Die Regel in Kürze
| Gebäude | Anforderung an Elektroheizungen (GModG, ab 29.07.2026) |
|---|---|
| Selbst bewohntes Haus mit höchstens 2 Wohnungen | keine besonderen Dämmanforderungen |
| Andere Gebäude | Wärmeschutz mindestens 30 % besser als gefordert |
Quelle: GModG-Infoportal des Bundes, Stand 10/2026. Keine Rechtsberatung – bitte im Einzelfall prüfen.
Was das für Fachbetriebe bedeutet
Für den größten Teil Ihrer Kunden – Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern – ist eine elektrische Heizung wie die Impulstherme damit ohne zusätzliche Dämmauflagen möglich. Das öffnet einen Markt, der bis 2026 weitgehend verschlossen war.
- Prüfen: Selbst bewohnt? Höchstens zwei Wohnungen?
- Bei Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden: Wärmeschutz klären.
- Hybrid mit bestehender Heizung als Option anbieten.
- Dokumentieren Sie die Beratung im Angebot.
Stand: 08.10.2026 · Heizungskonzepte Deutschland · Herstellerangaben sind als solche gekennzeichnet.