News · GModG · B2B

GModG und Förderkürzung: Was jetzt gilt.

Kurzantwort

Seit 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, die 65-%-Pflicht ist weg. Gleichzeitig wurde die Heizungsförderung gekürzt: maximal 28.000 € förderfähige Kosten, Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, kein Effizienzbonus mehr. Für Kunden zählt damit wieder, was die Heizung tatsächlich kostet.

Die Änderungen auf einen Blick

Themabis Juli 2026seit Juli 2026
65-%-Regel für neue Heizungenja (im Bestand an Wärmeplanung gekoppelt)entfällt (GModG, 29.07.2026)
Neue Öl-/Gasheizungnur mit Auflagenerlaubt, Bio-Anteil steigt ab 2029
Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit)30.000 €28.000 €, ab 01.02.2027 halbjährlich 750 € weniger
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 %
Effizienzbonus5 %entfällt

Quellen: pv magazine: GModG beschlossen · energie-fachberater: Änderungen der Heizungsförderung · Verbraucherzentrale: GModG. Stand: 08.10.2026.

Förderkonditionen bitte vor jedem Angebot auf kfw.de prüfen.

Was das im Verkauf bedeutet

Wenn die Förderung sinkt, wird die Anschaffung für den Kunden teurer – gerade bei Lösungen, die ohne Förderung kaum zu stemmen sind. Eine Wärmepumpe im Bestand kostete laut Verbraucherzentrale RLP im Mittel 36.397 € vor Förderung. Eine Heizzentrale mit Wärmespeicher liegt bei rund 13.000 € inklusive Montage (Kalkulationsbeispiel) und ist nach unserem Kenntnisstand nicht förderfähig. Dafür sind ihre laufenden Kosten bei hohem Wärmebedarf höher – sie passt deshalb vor allem dort, wo der Bedarf moderat ist, PV-Strom oder günstige Tarifstunden genutzt werden oder eine Wärmepumpe nicht möglich ist.

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Stand: 08.10.2026 · Heizungskonzepte Deutschland · Herstellerangaben sind als solche gekennzeichnet.

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Häufige Fragen

Seit wann gilt das GModG?

Seit 29.07.2026. Es ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Wie hoch ist die Heizungsförderung seit Juli 2026?

Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, einkommensabhängiger Bonus gestaffelt; förderfähige Kosten maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit. Bitte vor jedem Angebot auf kfw.de prüfen.

Wird die Förderung weiter sinken?

Laut den neuen Konditionen sinken die förderfähigen Kosten ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €.

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