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Solarspitzengesetz: Den Überschuss nutzen.

Kurzantwort

Neue PV-Anlagen ohne Smart Meter dürfen nur noch 60 % ihrer Leistung einspeisen, und bei negativen Börsenpreisen gibt es keine Vergütung. Was nicht eingespeist werden darf, ist verloren – es sei denn, das Haus nutzt es selbst. Ein Wärmespeicher nimmt genau diese Mittagsspitzen auf.

Was das Gesetz für neue Anlagen regelt

Quellen: Solarserver: Was das Solarspitzengesetz für private PV-Anlagen bedeutet. Stand: 08.10.2026.

Die Mittagsspitze ist die beste Heizstunde

Gerade an sonnigen Mittagen wird abgeregelt oder nicht vergütet. Ein Speicher, der genau dann lädt, verwandelt diesen Strom in Wärme für Abend und Nacht. Für den Kunden heißt das: weniger verschenkter Strom. Für den PV-Betrieb: ein konkretes Argument, warum Wärme ins Angebot gehört.

Mittags 12–15 Uhrohne Wärmespeichermit Wärmespeicher
PV-Überschuss über 60 %wird abgeregeltlädt den Wärmespeicher
Negative Börsenpreisekeine VergütungStrom wird selbst genutzt
Abends/nachtsHeizung läuft mit Gas/Öl/NetzstromHeizung nutzt gespeicherte Wärme

Ob ein Gerät als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG angemeldet werden kann, klärt der Elektrofachbetrieb mit dem Netzbetreiber.

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Stand: 08.10.2026 · Heizungskonzepte Deutschland · Herstellerangaben sind als solche gekennzeichnet.

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Häufige Fragen

Was regelt das Solarspitzengesetz?

Neue PV-Anlagen ohne Smart Meter dürfen höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen, und bei negativen Börsenpreisen gibt es keine Einspeisevergütung.

Was mache ich mit dem Strom, der nicht eingespeist werden darf?

Selbst nutzen: im Haushalt, im Batteriespeicher, im Elektroauto – oder als Wärme in einem Wärmespeicher für Heizung und Warmwasser.

Gilt das Solarspitzengesetz auch für bestehende Anlagen?

Die Kernregeln gelten für Neuanlagen. Bestandsanlagen können freiwillig wechseln.

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