Blog · Vertrieb · B2B

PV-Kunde, zweiter Auftrag.

Kurzantwort

Jeder PV-Kunde der letzten Jahre ist ein möglicher Heizungskunde: Er hat Überschuss, der kaum vergütet wird, und meist eine Gas- oder Ölheizung im Keller. Wer seine Bestandskunden gezielt anspricht, verkauft ohne neue Akquise einen zweiten Auftrag.

Die Rechnung pro Kunde

nur PVPV + Heizung
Rohertrag PV-Anlageca. 3.000 €ca. 3.000 €
Rohertrag Heizung–ca. 3.000 € (Kalkulationsannahme)
Zusätzliche Akquise–keine – derselbe Kunde

Kalkulationsannahmen, netto, abhängig von Region und Preis. Keine Zusage.

Wen Sie zuerst ansprechen

Drei Fragen für das Gespräch

  1. „Wie alt ist Ihre Heizung?“Über 15 Jahre: Tausch absehbar.
  2. „Was passiert mittags mit Ihrem Solarstrom?“Überschuss geht für 7,70 ct oder weniger ins Netz.
  3. „Was hat Sie bei der Wärmepumpe abgeschreckt?“Preis, Außeneinheit, Bauzeit – genau dort passt die Heizzentrale mit Wärmespeicher.

Laut Schornsteinfeger-Erhebung 2025 sind über 86 % der messpflichtigen Ölkessel und rund 66 % der Gasanlagen ohne Brennwerttechnik älter als 20 Jahre. Der Bedarf ist da.

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Stand: 08.10.2026 · Heizungskonzepte Deutschland · Herstellerangaben sind als solche gekennzeichnet.

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  • Gerät und Hersteller zeigen wir Ihnen im Gespräch
  • Wir prüfen, ob in Ihrem Landkreis noch ein Platz frei ist.
  • Partneraufnahme nur bis 8. November 2026
1 / 3 · Ihr Gewerk
Wie viele PV-Anlagen bauen Sie pro Jahr?
2 / 3 · Ihr Betrieb
3 / 3 · Ihr Kontakt

Häufige Fragen

Wie steigere ich den Umsatz pro PV-Kunde?

Mit Zusatzaufträgen beim selben Kunden: Speicher, Wallbox – und vor allem der Heizung, weil sie der größte Energieverbraucher im Haus ist.

Welche Bestandskunden eignen sich für eine neue Heizung?

Vor allem Kunden mit Öl- oder Gaskessel über 15 Jahre, viel Mittagsüberschuss oder einer nicht umgesetzten Wärmepumpen-Anfrage.

Darf ich Bestandskunden anrufen?

Für Werbeanrufe bei Verbrauchern braucht es nach § 7 Abs. 2 UWG eine vorherige ausdrückliche Einwilligung – auch bei Bestandskunden. Werbe-E-Mails an Bestandskunden sind unter den engen Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 UWG möglich. Prüfen Sie Ihre Einwilligungen.

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