Energie-FAQ · B2B

Recht, Förderung & Bestand – 50 Antworten.

Kurzantwort

Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, seit dem 21.07.2026 eine neue Heizungsförderung – Hausbesitzer haben viele Fragen, und Fachbetriebe müssen sie beantworten können. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln, Förderkonditionen, Kosten und Bestandszahlen kompakt und mit Quellen (Stand: Oktober 2026). Die Antworten ersetzen keine Rechts- oder Energieberatung; Förderkonditionen s

Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz, seit dem 21.07.2026 eine neue Heizungsförderung – Hausbesitzer haben viele Fragen, und Fachbetriebe müssen sie beantworten können. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln, Förderkonditionen, Kosten und Bestandszahlen kompakt und mit Quellen (Stand: Oktober 2026). Die Antworten ersetzen keine Rechts- oder Energieberatung; Förderkonditionen sollten vor jedem Antrag auf kfw.de bzw. bafa.de geprüft werden.

Gebäudemodernisierungsgesetz

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist der Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und gilt seit dem 29.07.2026. Die Änderungen wurden am 23.07.2026 beschlossen und im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 vom 28.07.2026 verkündet. Kernpunkte: Die 65-%-Erneuerbaren-Pflicht für neue Heizungen entfällt, Eigentümer können ihr Heizsystem wieder frei wählen. Dafür gilt für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen ab 2029 eine stufenweise steigende Pflicht zu Bio- bzw. Grünbrennstoffen („Bio-Treppe“). Welche Pflichten für ein konkretes Gebäude gelten, sollte im Einzelfall mit einem Energieberater geprüft werden.

Quellen: buzer.de · buzer.de

Gilt die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen noch?

Nein, als gesetzliche Einbaupflicht ist die 65-%-Regel mit dem GModG zum 29.07.2026 entfallen. Die bisherigen §§ 71 bis 73 GEG sind im konsolidierten Gesetzestext als aufgehoben geführt. Eigentümer dürfen beim Heizungstausch nach § 42 GModG unter anderem Wärmepumpe, Gasheizung, Biomasse, Wärmenetz, Hybridheizung oder Solarthermie wählen. Wichtig: Für die staatliche Heizungsförderung der KfW bleibt ein Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energie weiterhin Voraussetzung. Für Fachbetriebe: Gesetzliche Zulässigkeit und Förderfähigkeit sind seit Juli 2026 zwei getrennte Fragen – beides im Angebot sauber trennen.

Quellen: buzer.de · buzer.de · deutsche-handwerks-zeitung.de

Was bedeutet die Bio-Treppe für neue Öl- und Gasheizungen?

Wer nach dem 29.07.2026 eine Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss laut § 43 GModG steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen: mindestens 10 % ab 01.01.2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Zulässig sind etwa Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder bestimmte Wasserstoffarten. Verpflichtet ist der Gebäudeeigentümer bzw. der Betreiber der Anlage. Wie der Nachweis praktisch funktioniert und was Biobrennstoffe dann kosten, ist noch offen – Details im Einzelfall prüfen.

Quellen: buzer.de

Kann man die Bio-Treppe auch ohne Biogas oder Bioöl erfüllen?

Ja, § 43 GModG nennt neben Biobrennstoffen weitere Erfüllungsoptionen: Solarthermieanlagen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung oder eine Wärmepumpen-Hybridheizung können die Quote unter bestimmten technischen Bedingungen abdecken. Die genauen Anforderungen, etwa zu Anlagengröße oder Anteil der Wärmepumpe, stehen im Gesetzestext und sollten vor der Planung im Einzelfall geprüft werden. Für Fachbetriebe: Wer heute eine neue Gasheizung anbietet, sollte dem Kunden die ab 01.01.2029 greifende 10-%-Stufe und mögliche Erfüllungswege schriftlich erläutern.

Quellen: buzer.de

Was ist die geplante Grüngas- und Grünheizölquote?

§ 42a GModG verpflichtet die Bundesregierung, bis zum 01.12.2026 einen Gesetzentwurf für eine Grüngas- und Grünheizölquote vorzulegen. Dieses Gesetz soll die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, die Brennstoffe für die Gebäudewärme bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen. Wie die Quote ausgestaltet wird und wie sie mit der Bio-Treppe für Eigentümer zusammenspielt, steht Stand Oktober 2026 noch nicht fest. Für Hausbesitzer heißt das: Bei fossilen Brennstoffen ist langfristig mit Umstellungskosten zu rechnen.

Quellen: buzer.de

Darf ich nach dem GModG noch eine Stromdirektheizung einbauen?

Nur eingeschränkt: Nach § 46 GModG darf eine Stromdirektheizung in ein bestehendes Wohngebäude nur eingebaut werden, wenn das Gebäude die Wärmeschutz-Anforderungen der §§ 16 und 19 um mindestens 30 % unterschreitet, also sehr gut gedämmt ist. Ausnahmen gelten für Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt, sowie für den Ersatz einer bestehenden einzelnen Stromdirektheizung. Ob ein Gebäude die Anforderung erfüllt, sollte ein Energieberater im Einzelfall prüfen.

Quellen: buzer.de

Alte GEG-Regeln

Gibt es noch eine Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizkessel?

Nach dem konsolidierten Gesetzestext ist § 72 – das frühere Betriebsverbot für alte Heizkessel – seit dem 29.07.2026 aufgehoben. Bis dahin galt nach GEG: Öl- und Gas-Konstanttemperaturkessel mussten nach 30 Betriebsjahren außer Betrieb gehen. Unabhängig davon prüft der Schornsteinfeger weiterhin die Abgasverluste nach der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung. Ob für einen konkreten Kessel noch Pflichten bestehen, etwa aus Übergangsfällen, sollte im Einzelfall mit Schornsteinfeger oder Energieberater geklärt werden.

Quellen: buzer.de · deutsche-handwerks-zeitung.de

Welche Ausnahmen gab es bei der alten 30-Jahre-Austauschpflicht?

Nach dem bis 28.07.2026 geltenden § 72 GEG waren Niedertemperatur- und Brennwertkessel ausgenommen, ebenso Anlagen unter 4 kW oder über 400 kW Nennleistung. Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus seit dem 01.02.2002 selbst bewohnten, waren ebenfalls befreit; bei einem Eigentümerwechsel hatte der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit für den Austausch. Seit dem 29.07.2026 ist § 72 laut Gesetzestext aufgehoben. Ob Altfälle betroffen sind, im Einzelfall prüfen.

Quellen: buzer.de

Muss ich meine funktionierende Öl- oder Gasheizung jetzt austauschen?

Nein, eine allgemeine Pflicht, funktionierende Öl- oder Gasheizungen auszutauschen, enthält das GModG laut Gesetzestext und Fachpresse nicht (Stand 29.07.2026). Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Die Bio-Treppe nach § 43 GModG betrifft nur Öl- und Gasheizungen, die nach dem 29.07.2026 neu eingebaut werden. Wirtschaftlich kann ein Tausch trotzdem sinnvoll sein: Der CO₂-Preis liegt 2026 bei 55 bis 65 Euro je Tonne und der Klimageschwindigkeitsbonus der KfW sinkt ab 01.02.2027 schrittweise.

Quellen: buzer.de · deutsche-handwerks-zeitung.de

Was prüft der Schornsteinfeger bei einer alten Heizung?

Der Schornsteinfeger misst bei Öl- und Gasheizungen unter anderem den Abgasverlust nach der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung (1. BImSchV). Die Grenzwerte liegen bei 11 % für Anlagen von 4 bis 25 kW, 10 % für über 25 bis 50 kW und 9 % über 50 kW. Werden sie überschritten, muss der Betreiber die Anlage instand setzen oder ersetzen. Laut Schornsteinfegerhandwerk waren 2025 über 86 % der Ölheizungen und rund 66 % der Gasheizungen ohne Brennwerttechnik älter als 20 Jahre.

Quellen: gesetze-im-internet.de · schornsteinfeger.de

Kommunale Wärmeplanung

Bis wann müssen Kommunen ihre Wärmeplanung vorlegen?

Nach § 4 Wärmeplanungsgesetz mussten Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern (Stand 01.01.2024) ihren Wärmeplan bis zum 30.06.2026 vorlegen. Alle übrigen Gemeinden haben bis zum 30.06.2028 Zeit. Für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen, mehrere Gemeinden dürfen gemeinsam planen. Ob der Plan Ihrer Kommune bereits vorliegt, erfahren Sie bei Stadt oder Gemeinde. Für Fachbetriebe: Den örtlichen Wärmeplan kennen – er zeigt, wo Wärmenetze geplant sind und wo dezentrale Lösungen gefragt bleiben.

Quellen: gesetze-im-internet.de

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für meinen Heizungstausch?

Der Wärmeplan zeigt, ob in Ihrem Gebiet ein Wärmenetz, ein Wasserstoffnetz oder eher dezentrale Heizungen vorgesehen sind – er ist eine Planungsgrundlage, aber kein Anschlusszwang. Mit dem Wegfall der 65-%-Pflicht zum 29.07.2026 ist auch die frühere Kopplung der Heizungspflichten an die Fristen 30.06.2026 und 30.06.2028 entfallen. Vor einer langfristigen Investition lohnt dennoch ein Blick in den Plan: Ist ein Wärmenetz absehbar, kann sich die Entscheidung ändern. Im Einzelfall Energieberater oder Kommune fragen.

Quellen: gesetze-im-internet.de · buzer.de

CO₂-Preis

Wie hoch ist der CO₂-Preis 2026 auf Heizöl und Erdgas?

Nach § 10 Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) gilt 2026 ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂. Die Zertifikate werden seit Juli 2026 an der Börse innerhalb dieses Korridors versteigert. Rechnerisch bedeutet ein Preis von 55 Euro rund 1,1 Cent netto je Kilowattstunde Erdgas und rund 15 Cent netto je Liter Heizöl, zuzüglich Mehrwertsteuer. Der CO₂-Preis wird vom Versorger über den Energiepreis weitergegeben.

Quellen: gesetze-im-internet.de

Wie entwickelt sich der CO₂-Preis 2027 und ab 2028?

Für 2027 hat das Bundeskabinett am 12.08.2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne fortführt; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen (Stand Oktober 2026). Hintergrund: Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS2) wurde laut BDEW um ein Jahr auf 2028 verschoben. Ab dann bildet sich der Preis europaweit am Markt. Wie hoch er ausfällt, ist offen. Wer heute eine fossile Heizung plant, sollte steigende CO₂-Kosten einkalkulieren.

Quellen: bdew.de · gesetze-im-internet.de

Wer zahlt in Mietwohnungen den CO₂-Preis fürs Heizen?

Seit 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Bei Wohngebäuden gilt ein Stufenmodell nach dem CO₂-Ausstoß je Quadratmeter: Je schlechter das Gebäude energetisch ist, desto größer der Anteil des Vermieters – bis zu 95 % in der schlechtesten Stufe, 0 % bei sehr effizienten Gebäuden. Die Aufteilung muss in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen werden. Konkrete Ansprüche im Einzelfall prüfen, etwa mit Mieterverein oder Eigentümerverband.

Quellen: gesetze-im-internet.de

KfW-Heizungsförderung

Wie hoch ist die KfW-Heizungsförderung seit dem 21.07.2026?

Für Anträge seit dem 21.07.2026 gibt es im KfW-Programm 458 eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten. Dazu kommen ein Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 % und für selbstnutzende Eigentümer ein einkommensabhängiger Bonus von 10 bis 40 %. Insgesamt sind höchstens 70 % bzw. bei niedrigen Einkommen 80 % möglich. Gefördert werden Heizungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie, zum Beispiel Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss. Konditionen vor Antrag auf kfw.de prüfen.

Quellen: kfw.de

Welche Kosten sind bei der KfW-Heizungsförderung maximal förderfähig?

Seit dem 21.07.2026 sind für die erste Wohneinheit höchstens 28.000 Euro förderfähig (vorher 30.000 Euro), für die zweite bis sechste je 15.000 Euro und ab der siebten je 8.000 Euro. Laut KfW sinkt der Betrag für die erste Wohneinheit ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro. Im Einfamilienhaus ergibt sich bei 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus ein Zuschuss von bis zu 12.880 Euro. Konditionen vor Antrag auf kfw.de prüfen.

Quellen: kfw.de

Wie funktioniert der Klimageschwindigkeitsbonus und wie lange gibt es ihn?

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt seit dem 21.07.2026 16 % und gilt so bis 31.01.2027. Danach sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte: 12 % ab 01.02.2027, 8 % ab 01.08.2027, 4 % ab 01.02.2028; ab 01.08.2028 entfällt er. Voraussetzung ist der Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- bzw. Biomasseheizung, nur für selbstnutzende Eigentümer. Für Fachbetriebe: Der Bonus-Fahrplan ist ein sachliches Argument für frühe Entscheidungen. Konditionen vor Antrag auf kfw.de prüfen.

Quellen: kfw.de

Wie hoch ist der Einkommensbonus bei der Heizungsförderung?

Seit dem 21.07.2026 ist der Einkommensbonus gestaffelt: 40 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro und 10 % bis 50.000 Euro. Pro Kind unter 18 Jahren erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Den Bonus erhalten nur selbstnutzende Eigentümer. Die Gesamtförderung ist bei niedrigen Einkommen auf 80 % gedeckelt, im Einfamilienhaus also auf höchstens 22.400 Euro. Konditionen vor Antrag auf kfw.de prüfen.

Quellen: kfw.de

Welche Boni sind bei der KfW-Heizungsförderung im Juli 2026 weggefallen?

Mit der neuen Förderrichtlinie ab dem 21.07.2026 sind laut Fachquellen der Effizienzbonus von 5 % (etwa für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel) und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen entfallen. Außerdem sank der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 % und die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro. Die Grundförderung von 30 % blieb unverändert. Konditionen vor Antrag auf kfw.de prüfen.

Quellen: kfw.de · reduco.ai

Wie läuft der Antrag für die KfW-Heizungsförderung ab?

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Vorher braucht es einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, der die Förderzusage berücksichtigt; nachträglich darf diese Bedingung nicht eingefügt werden. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben umzusetzen. Zur Zwischenfinanzierung lässt sich der Zuschuss mit dem Ergänzungskredit kombinieren. Für Fachbetriebe: Die Förderklausel gehört von Anfang an in jedes Angebot. Konditionen vor Antrag auf kfw.de prüfen.

Quellen: kfw.de

Wird eine neue Gasheizung staatlich gefördert?

Eine reine Gasheizung wird im KfW-Programm 458 nicht gefördert, denn Fördervoraussetzung ist eine Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie (Stand: Richtlinie ab 21.07.2026). Gesetzlich ist der Einbau einer Gasheizung seit dem 29.07.2026 zwar wieder ohne 65-%-Pflicht erlaubt, für ab dann eingebaute Anlagen gilt aber die Bio-Treppe ab 2029. Steuerlich kann eine Heizungserneuerung unter Umständen über § 35c EStG berücksichtigt werden – das im Einzelfall mit Steuerberater prüfen. Konditionen vor Antrag auf kfw.de prüfen.

Quellen: kfw.de · buzer.de

BAFA-Einzelmaßnahmen

Welche Förderung gibt es für Dämmung und neue Fenster?

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle – Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, Fenster und Außentüren – zahlt das BAFA einen Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis zu 60.000 Euro. Die Maßnahmen müssen technische Mindestanforderungen erfüllen, meist ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Konditionen vor Antrag auf bafa.de prüfen.

Quellen: bafa.de · reduco.ai

Was hat sich beim iSFP-Bonus für Dämmung im Juli 2026 geändert?

Laut Fachquellen gilt seit dem 21.07.2026: Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nur noch auf förderfähige Kosten oberhalb von 30.000 Euro gewährt. Die ersten 30.000 Euro werden mit 15 % gefördert, der Teil von 30.000 bis 60.000 Euro mit 20 %. Kleinere Maßnahmen wie ein einzelner Fenstertausch erhalten damit nur noch 15 %. Der Sanierungsfahrplan bleibt wichtig, weil er die Kostenobergrenze verdoppelt. Konditionen vor Antrag auf bafa.de prüfen.

Quellen: reduco.ai · bafa.de

Wird ein hydraulischer Abgleich oder eine Heizungsoptimierung gefördert?

Ja, Maßnahmen zur Heizungsoptimierung wie hydraulischer Abgleich, Austausch der Umwälzpumpe oder neue Thermostatventile können über die BAFA-Einzelmaßnahmen bezuschusst werden; co2online nennt Förderungen von bis zu 20 %. Die genauen Sätze und Bedingungen hängen von der aktuellen Richtlinie ab. Ein hydraulischer Abgleich kostet laut Verbraucherzentrale-Energieberatung etwa 600 bis 1.200 Euro. Konditionen vor Antrag auf bafa.de prüfen.

Quellen: co2online.de · verbraucherzentrale-energieberatung.de

Energieberatung & iSFP

Was kostet eine geförderte Energieberatung mit Sanierungsfahrplan?

Das BAFA übernimmt im Programm „Energieberatung für Wohngebäude“ 50 % des Beraterhonorars, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten (Stand 2026). Ergebnis ist meist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der zeigt, in welcher Reihenfolge sich Dämmung, Fenster und Heizung sinnvoll sanieren lassen. Den Antrag stellt der Energieeffizienz-Experte. Konditionen vor Antrag auf bafa.de prüfen.

Quellen: bafa.de

Lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Ein iSFP lohnt sich vor allem bei größeren Sanierungen: Er verdoppelt bei BAFA-Einzelmaßnahmen die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit und bringt seit dem 21.07.2026 auf den Teil über 30.000 Euro einen Bonus von 5 Prozentpunkten. Die Beratung selbst wird zu 50 % bezuschusst. Zudem schafft der Fahrplan eine sinnvolle Reihenfolge, damit etwa die Heizung nicht vor der Dämmung überdimensioniert wird. Für Fachbetriebe: Mit Energieberatern vor Ort kooperieren. Konditionen vor Antrag auf bafa.de prüfen.

Quellen: bafa.de · reduco.ai

Wann brauche ich einen Energieberater?

Für viele Förderungen ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht oder zumindest empfehlenswert: Bei BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bestätigt er in der Regel die technischen Anforderungen, für den iSFP-Bonus braucht es seinen Sanierungsfahrplan. Auch bei Rechtsfragen zum GModG, etwa zur Bio-Treppe oder zu § 46, ist er die richtige Anlaufstelle. Seine Beratung wird vom BAFA mit 50 % bis maximal 650 bzw. 850 Euro gefördert. Beim Steuerbonus nach § 35c EStG sind Beraterkosten zu 50 % ansetzbar.

Quellen: bafa.de · gesetze-im-internet.de

Steuerbonus § 35c

Wie funktioniert der Steuerbonus für energetische Sanierung (§ 35c EStG)?

Selbstnutzende Eigentümer können 20 % der Kosten energetischer Maßnahmen von der Einkommensteuer abziehen, verteilt auf drei Jahre: je 7 % im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt, also bei Kosten von 200.000 Euro. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, ausführen muss ein Fachunternehmen mit amtlicher Bescheinigung. Begünstigt sind etwa Dämmung, Fenster und Heizungserneuerung. Details im Einzelfall mit Steuerberater prüfen.

Quellen: gesetze-im-internet.de

Kann ich Steuerbonus und KfW-Zuschuss kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme: Laut § 35c EStG entfällt die Steuerermäßigung, wenn für die Maßnahme ein zinsverbilligtes Darlehen oder ein steuerfreier Zuschuss aus öffentlichen Mitteln in Anspruch genommen wird. Man muss sich also je Maßnahme für Zuschuss oder Steuerbonus entscheiden. Möglich ist aber, verschiedene Maßnahmen unterschiedlich abzurechnen, etwa die Heizung über die KfW und die Fenster über die Steuer. Welche Variante günstiger ist, im Einzelfall mit Steuerberater prüfen. Konditionen vor Antrag auf kfw.de prüfen.

Quellen: gesetze-im-internet.de

Wann ist der Steuerbonus günstiger als die Förderung?

Der Steuerbonus nach § 35c EStG bringt 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre, und setzt keinen Antrag vor Arbeitsbeginn voraus. Bei Dämmung und Fenstern ohne Sanierungsfahrplan liegt der BAFA-Zuschuss seit dem 21.07.2026 bei 15 % – hier kann der Steuerbonus attraktiver sein, sofern genug Einkommensteuer anfällt. Bei Heizungen ist die KfW-Förderung mit mindestens 30 % plus Boni meist höher. Voraussetzung für die Steuer: selbstgenutztes Gebäude, älter als zehn Jahre. Im Einzelfall mit Steuerberater prüfen.

Quellen: gesetze-im-internet.de · reduco.ai

Gasheizung

Was kostet Erdgas für Privathaushalte aktuell?

Private Haushalte zahlten im ersten Halbjahr 2026 laut Statistischem Bundesamt durchschnittlich 11,58 Cent je Kilowattstunde Erdgas. Das waren 5,3 % weniger als im zweiten Halbjahr 2025, unter anderem wegen der abgeschafften Gasspeicherumlage. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2021, also vor der Energiekrise, liegt der Gaspreis aber noch 80,7 % höher. Die tatsächlichen Kosten hängen stark vom Tarif ab: Grundversorgung ist meist teurer als Neukundentarife.

Quellen: destatis.de

Wie hoch sind die jährlichen Heizkosten mit einer Gasheizung?

Laut Heizspiegel 2026 von co2online kostete das Heizen mit Erdgas für eine 70-Quadratmeter-Wohnung im Mehrfamilienhaus im Abrechnungsjahr 2025 durchschnittlich 1.170 Euro, 14 % mehr als im Vorjahr. Für 2026 erwartet co2online rund 1.120 Euro, also 4 % weniger, vor allem wegen der weggefallenen Gasspeicherumlage. Zum Vergleich: Mit Wärmepumpe lagen die Kosten 2025 bei 715 Euro. Langfristig könnten sich die Heizkosten für Gas- und Ölheizungen laut co2online bis 2045 mehr als verdoppeln.

Quellen: co2online.de

Ist eine neue Gas-Brennwertheizung noch sinnvoll?

Gesetzlich ist sie seit dem 29.07.2026 wieder ohne 65-%-Pflicht erlaubt, wirtschaftlich muss sie aber über ihre gesamte Laufzeit gerechnet werden. Für neu eingebaute Gasheizungen gilt die Bio-Treppe: ab 2029 mindestens 10 %, ab 2040 mindestens 60 % Biomethan oder andere klimafreundliche Gase. Hinzu kommen der CO₂-Preis von 55 bis 65 Euro je Tonne (2026) und der europäische Emissionshandel ab 2028. Eine KfW-Förderung gibt es für reine Gasheizungen nicht. Vor der Entscheidung Energieberater fragen.

Quellen: buzer.de · gesetze-im-internet.de

Wie verbreitet ist Brennwerttechnik bei Gasheizungen?

Laut den Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks verfügten 2025 fast 60 % der installierten Gasheizungen über Brennwerttechnik, rund 2,1 % mehr als im Vorjahr. Brennwertkessel nutzen zusätzlich die Wärme im Wasserdampf des Abgases und arbeiten dadurch effizienter als ältere Niedertemperatur- oder Konstanttemperaturkessel. Gleichzeitig waren etwa 66 % der Gasheizungen ohne Brennwerttechnik älter als 20 Jahre. Für Fachbetriebe: Der Bestand an alten Nicht-Brennwertgeräten ist ein großes Modernisierungspotenzial.

Quellen: schornsteinfeger.de

Was ist Grüngas und kann ich damit meine Gasheizung klimafreundlich betreiben?

Grüngas ist ein Sammelbegriff für klimafreundliche Gase wie Biomethan oder Wasserstoff aus erneuerbarem Strom. Nach § 43 GModG zählen für die Bio-Treppe Biomethan sowie grüner, blauer, orangener oder türkiser Wasserstoff und Derivate. Wie viel Biomethan ab 2029 tatsächlich verfügbar ist und was es kostet, ist Stand Oktober 2026 nicht verlässlich absehbar; eine Grüngasquote für Versorger soll laut § 42a GModG bis 01.12.2026 als Gesetzentwurf vorliegen. Beim Tarifabschluss auf den nachweisbaren Anteil achten.

Quellen: buzer.de · buzer.de

Ölheizung

Wie viele Ölheizungen gibt es noch in Deutschland?

Laut den Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks gab es 2025 rund 4,7 Millionen Ölheizkessel, etwa 3 % weniger als im Vorjahr. Zum Vergleich: Gasfeuerungsanlagen gab es rund 14,8 Millionen (minus 1,7 %). Insgesamt nutzten rund 19,5 Millionen Heizungsanlagen inklusive Warmwasserbereitern fossile Energieträger, mehr als die Hälfte aller Anlagen. Über 86 % der Ölheizungen ohne Brennwerttechnik waren älter als 20 Jahre. Für Fachbetriebe: Das ist der größte Austauschmarkt im Bestand.

Quellen: schornsteinfeger.de

Was kostet das Heizen mit Öl?

Laut Heizspiegel 2026 von co2online kostete das Heizen mit Heizöl für eine 70-Quadratmeter-Wohnung im Abrechnungsjahr 2025 durchschnittlich 1.030 Euro, unverändert gegenüber dem Vorjahr. Für 2026 erwartet co2online jedoch einen deutlichen Anstieg um 24 % auf rund 1.275 Euro. Hinzu kommt der CO₂-Preis: Bei 55 Euro je Tonne sind das rechnerisch rund 15 Cent netto pro Liter. Heizölpreise schwanken stark; ein Kaufzeitpunkt außerhalb der Heizsaison kann sich lohnen.

Quellen: co2online.de · gesetze-im-internet.de

Darf ich noch eine neue Ölheizung einbauen?

Ja, seit dem 29.07.2026 ist der Einbau einer Ölheizung nach dem GModG wieder grundsätzlich zulässig. Für ab dann eingebaute Anlagen gilt aber die Bio-Treppe nach § 43 GModG: ab 2029 mindestens 10 % Bioöl oder andere zulässige Brennstoffe, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 %. Wie gut Bioheizöl dann verfügbar ist und was es kostet, ist offen. Eine KfW-Förderung gibt es für Ölheizungen nicht. Vor der Entscheidung Energieberater fragen.

Quellen: buzer.de · buzer.de

Was passiert mit dem Öltank, wenn ich auf Wärmepumpe umsteige?

Ein nicht mehr genutzter Heizöltank muss in der Regel fachgerecht gereinigt und stillgelegt oder ausgebaut werden; die Anforderungen ergeben sich aus dem Wasserrecht und unterscheiden sich je nach Tankgröße und Lage. Die Kosten für Rückbau und Entsorgung des alten Systems können bei der KfW-Heizungsförderung als Umfeldmaßnahme förderfähig sein, innerhalb der Kostenobergrenze von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (Stand 21.07.2026). Pflichten im Einzelfall mit Fachbetrieb oder unterer Wasserbehörde klären. Konditionen vor Antrag auf kfw.de prüfen.

Quellen: kfw.de

Heizungsbestand

Womit heizen die Deutschen laut Zensus 2022?

Laut Zensus 2022 (Stichtag 15.05.2022) wurden drei Viertel der rund 43,1 Millionen Wohnungen mit Gas (rund 56 %, genau 55,9 %) oder Heizöl (rund 19 %, genau 18,8 %) beheizt. 15 % hingen an der Fernwärme, 4 % heizten mit Holz oder Pellets und nur 3 % mit Solar, Geothermie oder Umweltwärme, also meist mit Wärmepumpe. In ab 2016 gebauten Wohnungen lag der Wärmepumpen-Anteil schon bei rund 24 %. Der Bestand ist damit weiterhin stark fossil geprägt.

Quellen: destatis.de

Wie schnell wird der Heizungsbestand modernisiert?

Langsam: Laut Schornsteinfegerhandwerk sank die Zahl fossiler Heizungsanlagen 2025 nur um rund 2 % auf etwa 19,5 Millionen. Ölkessel gingen um etwa 3 % auf 4,7 Millionen zurück, Gasfeuerungen um 1,7 % auf 14,8 Millionen. Der Verband führt die geringe Dynamik vor allem auf Unsicherheit über Gesetz und Förderung zurück. Mit GModG und neuer Förderrichtlinie gelten seit Juli 2026 klarere Regeln. Für Fachbetriebe: Viele Eigentümer haben Entscheidungen aufgeschoben – Beratungsbedarf ist hoch.

Quellen: schornsteinfeger.de

Heizlast & Effizienz

Was ist eine Heizlastberechnung und warum ist sie wichtig?

Die Heizlastberechnung ermittelt raumweise, wie viel Wärmeleistung ein Gebäude am kältesten Auslegungstag braucht; Grundlage ist die Norm DIN EN 12831. Sie verhindert, dass ein Wärmeerzeuger zu groß oder zu klein dimensioniert wird. Gerade bei Wärmepumpen ist das entscheidend, weil überdimensionierte Anlagen häufig takten und ineffizient arbeiten. Für Fachbetriebe: Die raumweise Heizlast ist zugleich Basis für den hydraulischen Abgleich und die Heizkörperbewertung – beides sollte im Angebot enthalten sein.

Quellen: verbraucherzentrale-energieberatung.de

Was bedeuten die Effizienzklassen im Energieausweis?

Der Energieausweis ordnet Wohngebäude nach ihrem Endenergiebedarf bzw. -verbrauch in Klassen von A+ bis H ein. A+ steht für weniger als 30 kWh pro Quadratmeter und Jahr, H für mehr als 250 kWh. Dazwischen liegen etwa Klasse D mit 100 bis unter 130 kWh und Klasse F mit 160 bis unter 200 kWh. Die Klasse gibt einen schnellen Anhaltspunkt, wie gut ein Haus gedämmt und beheizt ist. Für eine Sanierungsplanung ersetzt sie aber keine Energieberatung.

Quellen: gesetze-im-internet.de

Was bringt Dämmung beim Heizungstausch?

Dämmung senkt die Heizlast und damit die nötige Leistung der neuen Heizung – das spart Investitions- und Betriebskosten. Bei Wärmepumpen ermöglicht sie niedrigere Vorlauftemperaturen und damit eine höhere Effizienz. Das BAFA bezuschusst Dämmung seit dem 21.07.2026 mit 15 %, mit Sanierungsfahrplan auf Kosten über 30.000 Euro mit 20 %. Sinnvoll ist eine abgestimmte Reihenfolge laut individuellem Sanierungsfahrplan, damit die Heizung nicht für den unsanierten Zustand ausgelegt wird. Konditionen vor Antrag auf bafa.de prüfen.

Quellen: bafa.de · reduco.ai

Hydraulischer Abgleich

Was ist ein hydraulischer Abgleich und was spart er?

Beim hydraulischen Abgleich stellt der Fachbetrieb Heizkörperventile und Pumpe so ein, dass jeder Raum genau die benötigte Wärmemenge erhält. Laut Verbraucherzentrale-Energieberatung senkt er Energieverbrauch und Heizkosten um 5 bis 15 % und kostet etwa 600 bis 1.200 Euro. In einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit 110 Quadratmetern nennt co2online rund 160 Euro Ersparnis pro Jahr. Für Fachbetriebe: Bei geförderten Heizungen ist der hydraulische Abgleich in der Regel Fördervoraussetzung – Nachweis dokumentieren.

Quellen: verbraucherzentrale-energieberatung.de · co2online.de

Heizkosten senken

Wie kann ich im Bestand schnell Heizkosten senken?

Die einfachste Maßnahme: Jedes Grad weniger Raumtemperatur spart laut Verbraucherzentrale rund 6 % Heizenergie. Empfohlen werden etwa 20 °C im Wohnzimmer und 16 bis 18 °C im Schlafzimmer. Weitere Hebel sind ein hydraulischer Abgleich (5 bis 15 % Einsparung), eine optimierte Heizkurve, entlüftete Heizkörper und gedämmte Heizungsrohre. Laut Heizspiegel 2026 haben rund 90 % der Haushalte Sparpotenzial – bis zu 465 Euro pro Jahr in Wohnungen und bis zu 1.000 Euro im Einfamilienhaus.

Quellen: verbraucherzentrale.de · co2online.de

Welche Heizung hat laut Heizspiegel die niedrigsten Kosten?

Im Heizspiegel 2026 lagen Wärmepumpen im Abrechnungsjahr 2025 mit durchschnittlich 715 Euro für eine 70-Quadratmeter-Wohnung vorn, knapp vor Holzpellets mit 735 Euro. Heizöl kostete 1.030 Euro, Erdgas 1.170 Euro und Fernwärme 1.295 Euro. Für 2026 prognostiziert co2online für die Wärmepumpe 735 Euro, für Heizöl dagegen 1.275 Euro (+24 %) und für Pellets 860 Euro (+17 %). Die tatsächlichen Kosten hängen stark von Gebäude, Tarif und Nutzerverhalten ab.

Quellen: co2online.de

Mietrecht

Darf der Vermieter die Kosten einer neuen Heizung auf die Miete umlegen?

Ja, unter Voraussetzungen. Für eine neue Heizung, für die der Vermieter öffentliche Förderung in Anspruch nimmt, erlaubt § 559e BGB eine Erhöhung der Jahresmiete um 10 % der Kosten abzüglich der Fördermittel. Die Monatsmiete darf dadurch um höchstens 0,50 Euro je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen. Alternativ gilt die allgemeine Modernisierungsumlage nach § 559 BGB mit 8 %. Abweichungen zulasten des Mieters sind unwirksam. Rechtsfragen im Einzelfall prüfen, etwa mit Mieterverein oder Eigentümerverband.

Quellen: gesetze-im-internet.de · gesetze-im-internet.de

Wie hoch ist die allgemeine Modernisierungsumlage für Dämmung oder Fenster?

Nach § 559 BGB darf der Vermieter nach einer Modernisierung, etwa Dämmung oder neuen Fenstern, die Jahresmiete um 8 % der auf die Wohnung entfallenden Kosten erhöhen. Instandhaltungsanteile und Fördermittel sind abzuziehen. Die Monatsmiete darf innerhalb von sechs Jahren um höchstens 3 Euro je Quadratmeter steigen, bei Mieten unter 7 Euro je Quadratmeter um höchstens 2 Euro. Die Modernisierung muss vorher angekündigt werden. Rechtsfragen im Einzelfall prüfen.

Quellen: gesetze-im-internet.de

Stand: 08.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; Förder- und Rechtsfragen im Einzelfall prüfen. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Stand: 08.10.2026 · Heizungskonzepte Deutschland · Herstellerangaben sind als solche gekennzeichnet.

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